AHV-Rente: Kein Ausgleich für Mütter? – Bundesgericht bleibt hart
Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts sorgt für Gesprächsstoff: Eine Frau, die während Jahren ihre Kinder betreut und deswegen Teilzeit gearbeitet hat, forderte bei der AHV-Rente eine vollständige Anrechnung der sogenannten Erziehungsgutschriften – also jener fiktiven Einkommen, die Personen mit elterlicher Sorge bei der Rentenberechnung als Kompensation für Erziehungsarbeit angerechnet werden. Das Urteil 9C_431/2024 stellt klar: Das Gesetz sieht die hälftige Aufteilung vor - unabhängig davon, welcher Elternteil wieviel gearbeitet oder betreut hat.


